RADIODATA GmbH in Berlin-Adlershof
Schwarzfallfeste Sprachkommunikation
Verbindung zwischen ITCS und Bordrechnern
Flexible Funklösungen für industrielle Anwender
Digitaler Betriebsfunk mit flexiblen Strukturen
Analoge und Digitale Objektfunkversorgung

Warum wird BOS-Objektfunk benötigt?

Für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland wurde und wird ein digitales Sprech- und Datenfunksystem nach dem ETSI-Standard TETRA aufgebaut. Dieses Funksystem ermöglicht in erster Linie eine Kommunikation im Freifeld. Da es je nach sichergestellter Funkversorgungskategorie zusätzliche Dämpfungen berücksichtigt, ermöglicht TETRA eine teilweise Versorgung auch innerhalb von Gebäuden und anderen
Objekten.

Um auch in nicht ausreichend versorgten Gebäuden und Objekten eine sichere Kommunikation für die BOS zu ermöglichen, wird dort eine separate Funkversorgung benötigt. Oftmals wird mittels einer Notwendigkeitsmessung in der Bauphase ermittelt, ob im konkreten Fall eine BOS-Objektfunkanlage erforderlich ist.

Wer fordert BOS-Objektfunk

Die Forderung der zuständigen berechtigten BOS nach Einbau einer BOS-Objektfunkanlage basiert auf verschiedenen gesetzlichen Reglungen:

  • Die Musterbauordnung fordert in § 14: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und in Stand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
  • Die Landesbauordnungen (LBO) konkretisieren diese Formulierung und fordern, dass Kommunikationseinrichtungen für die Gefahrenabwehr eingebaut und unterhalten werden. Teilweise fordert die LBO darüber hinaus sogar, dass die Anlagen auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten sind; solche Formulierungen dienen der Aushebelung des Bestandsschutzes bereits bestehender (und abgenommener) Anlagen und ermöglichen eine Modernisierung der Anlage auch ohne bauliche Änderungen.
  • Die Muster-Industriebau-Richtlinie formuliert in Punkt 5.14.6: „In Industriebauten mit einer Brandbekämpfungsabschnittsfläche von insgesamt mehr als 30.000 m² sind im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle Vorkehrungen zu treffen, die eine Funkkommunikation der Feuerwehr ermöglichen.“
  • Die Muster-Hochhaus-Richtlinie fordert in Punkt 6.6.3 eine Bewertung der Erforderlichkeit einer Objektfunkanlage: „Da die Funkkommunikation der Einsatzkräfte der Feuerwehr bei komplexen und ausgedehnten Gebäudestrukturen nicht immer sichergestellt ist, muss dies gegebenenfalls mit entsprechenden technischen Anlagen (Gebäudefunkanlage) kompensiert werden. In jedem Fall ist […] eine Einzelfallbewertung in Abhängigkeit von der Bauweise und Gebäudestruktur erforderlich.“
  • Schließlich gibt die Versammlungsstättenverordnung in § 26 auch der Polizei die Möglichkeit, in Objekten mit mehr als 5000 Besucherplätzen eine Funkanlage zu fordern: „Wird die Funkkommunikation der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr innerhalb der Versammlungsstätte durch die bauliche Anlage gestört, ist die Versammlungsstätte mit technischen Anlagen zur Unterstützung des Funkverkehrs auszustatten.“

Der Bauherr wird deshalb im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens verpflichtet, eine Funkversorgung für die BOS in das Gebäude zu integrieren. Die Richtlinien der zuständigen BOS (üblicherweise der Feuerwehr) regeln die technische Ausführung zu Aufbau und Wartung der BOS-Objektfunkanlage.

Der Errichter stimmt die funktechnische Detailplanung im Rahmen des Anzeigeverfahrens mit der zuständigen Feuerwehr, der Autorisierten Stelle des Landes und der BDBOS als Frequenzinhaberin zur Vermeidung von Störungen auf das Netz ab.

Wer darf den BOS-Objektfunk nutzen

BOS-Objektfunkanlagen dürfen ausschließlich durch "Berechtigte des BOS-Funks" entsprechend §4 der BOS-Funkrichtlinie genutzt werden: Polizeien der Länder und des Bundes, THW, Bundeszollverwaltung sowie kommunale und nichtöffentliche Feuerwehren, die außerhalb ihrer Liegenschaft eingesetzt werden können, Katastrophen- und Zivilschutz des Bundes und der Länder, Notfallrettung, einige Sicherheits- und Vollzugsbehörden sowie der Verfassungsschutz. Oftmals möglich (jedoch mit der zuständigen BOS abzustimmen) ist die Mitnutzung des Antennennetzwerks der BOS-Objektfunkanlage für z.B. einen eigenen Funkkanal für den Werkschutz oder einen Hausmeisterdienst.

Wer kommt für die Kosten des BOS-Objektfunks auf

Die Kosten für Beschaffung und Betrieb der BOS-Objektfunkanlage sind vom Bauherren bzw. dem Eigentümer zu tragen. Diese Konstellation führt dazu, dass eine BOS-Objektfunkanlage aus Sicht des Bauherrn oftmals ein (für die Freigabe des Gebäudes durch den vorbeugenden Brandschutz) "notwendiges Übel" darstellt und der Bauherr sehr auf die Kosten für Beschaffung und Betrieb achtet.

BOS-Objektfunkanlagen von RADIODATA sind speziell für diesen Markt entwickelt und bieten durch das modulare Konzept und intelligente Steuerungsmodule nicht nur eine hohe Wirtschaftlichkeit in Beschaffung, Inbetriebnahme und Betrieb/Wartung, sondern darüber hinaus auch hervorragende technische Eigenschaften. Gerade die neue Steuerungseinheit ARGUS ermöglicht eine sehr wirtschaftliche Inbetriebnahme und eine effiziente Wartung.

Betriebsarten des BOS-Objektfunks

Der BOS-Objektfunk startete in einer größeren Anzahl von Objekten vor gut 20 Jahren als analoger BOS-Gebäudefunk. Die zuständigen Feuerwehren forderten und fordern je nach Einsatztaktik ein bis drei (in Ausnahmefällen auch mehr) analoge Kanäle für die Kommunikation innerhalb und rund um das Gebäude. Diese analogen Anlagen arbeiten als Einsatzstellenfunk im Inselbetrieb unabhängig vom Flächennetz und ohne (direkte) Verbindung zu einer Leitstelle. Im Einsatz stellt der Einsatzleitwagen (ELW) der Feuerwehr die Verbindung über das 4-m-Netz zur Leitstelle her. Die analogen Relaisstellen verfügen über eine Zulassung entsprechend der TR-BOS Teil B oder TR-BOS Teil C (Gleichwellenbetrieb). Viele Feuerwehren fordern auch heute noch für Neubauten diese bewährten analogen Funksysteme.

Seit dem Aufbau des flächendeckenden TETRA-Netzes für alle BOS werden in einer zunehmenden Anzahl von Objekten digitale Objektfunkanlagen installiert. Diese arbeiten in einer von zwei grundsätzlich unterschiedlichen Betriebsarten: Neben Anlagen, die wie analoge Systeme im Inselbetrieb arbeiten (DMO-Repeater oder autarke Basisstation TMOa) sind auch Systeme mit Netzanbindung (eigene angebundene Basisstation, Ankopplung an eine vorhandene angebundene Basisstation oder TMO-Repeater) verfügbar. Die BDBOS präferiert wegen des Grundsatzes "Ein Netz für alle" Systeme mit Netzanbindung. Nur diese sind permanent für alle BOS verfügbar, bieten Einzelrufe und Telefonie, Verbindung zur Leitstelle, SDS-Übertragung und Alarmierung sowie die Bildung dynamischer Gruppen.

Den Anforderungen der fordernden Feuerwehren reichen die Möglichkeiten der Inselanlagen oftmals aus. Darüber hinaus arbeiten diese unabhängig vom Flächennetz, sind also von dessen Ausfall oder einer Überlastung nicht betroffen.

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